Illustration

Schweinemast in Suckwitz

Verfahrensfragen

Beschreibung des Verfahren

aus einem Schreiben des Amtsleiters des Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock Herrn Schäde:  (Auszüge, Hervorhebungen und Links nicht im Original)

Zunächst ist festzustellen, dass über die Genehmigung der in Suckwitz geplanten Schweinemastanlage jetzt (Anmerkung: Januar 2012) noch nicht entschieden wird. Vielmehr hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern in seiner Funktion als Oberste Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 24. April 2011 festgelegt, dass für das vom Landwirt Herrn Thomas Schulz, Lohmen, geplante o. g. Vorhaben aufgrund seiner Raumbedeutsamkeit ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchzuführen ist.

Beauftragter Verfahrensträger ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock.

Das ROV ist ein dem eigentlichen Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren vorgelagertes förmliches Abstimmungsverfahren, in dem geklärt wird, ob raumbedeutsame Planungen (hier die Schweinemastanlage) mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar sind, und wie sie mit anderen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden können. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung wurden im Regionalen Raumentwicklungsprogramm von August 2011 festgelegt und beziehen sich auf eine Vielzahl von Belangen wie z. B. Umwelt- und Naturschutz, Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr.

Im Raumordnungsverfahren wird somit geprüft, ob der Standort Suckwitz für eine Schweinemastanlage in der geplanten Größe überhaupt geeignet ist. Dazu wird untersucht, welche Auswirkungen von der geplanten Anlage auf die Umwelt und die Nachbarschaft zu erwarten sind, und wie mögliche Konflikte, z. B. mit dem Tourismus, gelöst werden können. Erst wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist, kann Herr Schulz eine Genehmigung seiner Anlage beantragen.

Gegenwärtig erarbeitet das durch Herrn Schulz beauftragte Ingenieurbüro die Antragsunterlagen für das ROV. Deren Inhalt wurde unter Beteiligung zuständiger Fachbehörden abgestimmt. Nach dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen wird das eigentliche Raumordnungsverfahren durch ortsübliche Bekanntmachung eröffnet, womit voraussichtlich nicht vor dem Ende des 2. Quartals 2012 zu rechnen ist.

Dann werden die Unterlagen an die beteiligten Fachbehörden verteilt. Gleichzeitig wird allen Bürgern die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben. Dazu werden die Unterlagen in der Gemeinde Reimershagen (Amtsverwaltung Krakow Am See) öffentlich ausgelegt und parallel auch im Internet veröffentlicht. Die Auslegung werde ich vorher rechtzeitig in der Gemeinde bekannt geben.

Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens gibt es noch keine Genehmigung des Vorhabens, sondern nach Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eine sogenannte Landesplanerische Beurteilung. In ihr wird festgestellt, ob das Vorhaben den Zielen und Grundsätze der Raumordnung entspricht, nicht entspricht oder nur unter Beachtung von Maßgaben entspricht. Das Ergebnis des ROV ist für ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren allerdings nicht bindend, sondern trägt eher gutachterlichen Charakter und ist als ein Belang im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen.
Basierend auf der Landesplanerischen Beurteilung kann Herr Schulz die endgültigen Planungsunterlagen erarbeiten, die er dann zur Genehmigung seiner Anlage einreichen muss. Grundlage des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BI mSchG).

 Genehmigungsbehörde wird das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg in Rostock sein. Auch das Genehmigungsverfahren ist öffentlich. Das bedeutet, dass Sie dann nochmals die Gelegenheit haben werden, alle aktuellen Planungsunterlagen einzusehen und bei der Genehmigungsbehörde Einwendungen zum Vorhaben zu erheben. Gegen den zum Abschluss des Verfahrens ergehenden Genehmigungsbescheid sind auch Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) zulässig.

 Um das weitere Verfahren zu verfolgen, empfehle ich Ihnen, regelmäßig auf entsprechende Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt des Amtes Krakow am See, auf der Internetseite des Landkreises Rostock, im Amtlichen Anzeiger des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie in der regionalen Tageszeitung zu achten.

Die maßgebenden Vorschriften über das Raumordnungsverfahren finden Sie im Übrigen im § 15 des Raumordnungsgesetzes und im § 15 des Landesplanungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern.

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