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Schweinemast in Suckwitz

Einwände (hier fange ich an aufzuschreiben, was mir und anderen auffällt)

Gülle

Im Jahr fallen 11520 m³ Gülle an (S. 15).

In http://www.suckwitz.eu/schweinemast/guelle.php haben wir gezeigt, dass nach dem Berechnungsverfahren von Oswald Rühlmann von ca. 22650 m³ Gülle auszugehen ist (Aus Oswald Rühlmann, LUFA Sachsen-Anhalt STAND: 15.05.2000: Wirtschaftsdünger,effektiv und umweltschonend lagern und einsetzen ). Wenn von einem Wasserbedarf von 68 000 m³ ausgegangen wird, fragt man sich auch, wo die 57 000 m³ bleiben, die nicht in der Gülle enden.

Es wird angegeben, 260 Güllefahrten (8 pro Tag) durchzuführen. Das bedeutet, dass an mehr als 30 Tagen Gülle ausgefahren und ausgebracht wird, mit der entsprechenden Geruchsbelatung. Wenn die Güllemenge zu gering angegeben ist, erhöht sich die Anzahl der Tage entsprechend. Wenn die Zahlen von Rühlmann richtig sind, auf  über 60 Tage.

Dabei sind die Fahrten mit der Ausbringung in Suckwitz nicht berücksichtigt.

Emissionen

Basis für die Ausbreitungsrechnungen ist das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes. Das empfiehlt die Wetterdaten von Schwerin, nachdem es breit erläutert, dass keine zuverlässigen Daten vorliegen und man die eigentlich erheben müsste. Das Gelände in Schwerin fällt mäßig nach Westen ab, während das Gelände in Suckwitz mäßig nach Osten abfällt. Aber die anderen Stationen passen auch angeblich nicht besser, wobei die Kriterien nicht offengelegt werden. Insofern erfüllt Schwerin die Anforderungen zwar nicht, aber am ehesten, so dass der Übertragung der Vorzug gegeben wird. Auffällig ist, dass die Messung in Schwerin in 22 m über Grund erfolgt, in Goldberg in 12 m, also etwa in Schornsteinhöhe und dass der Wind in Goldberg eher geringer ist als in Schwerin.

Können die Emmissionsgrenzen mit den Windgeschwindigkeiten von Goldberg eingehalten werden?

Insbesondere die Wirkung der Kaltluftflüsse hält der DWD für unwahrscheinlich, und wenn man sie aber berücksichtigen wollte, wären weitergehende Untersuchungen notwendig. Dabei stellt man vor Ort fest, dass die Kaltluftflüsse vom geplanten Standort direkt hinunter zum Dorf Suckwitz führen.

Geruch

Auf dieser dünnen Basis werden Ausbreitungsrechnungen durchgeführt.  Auch die weiteren Parameter der Berechnung sind nicht unmittelbar plausibel.

 Insbesondere die Berechnung der Corineklasse macht misstrauisch.

Das Corinekataster gibt für das Gelände eine Rauhigkeitsklasse von 0,05 an (Abbauflächen (131); Sport- und Freizeitanlagen (142); Nicht bewässertes Ackerland (211); Gletscher und Dauerschneegebiete (335); Lagunen (521)). Stattdessen meinen die Ersteller des Gutachtens mit der Rauhigkeisklasse 0,2 (Straßen, Eisenbahn (122); Städtische Grünflächen (141); Weinbauflächen (221); Komplexe Parzellenstrukturen (242); Landwirtschaft und natürliche Bodenbedeckung (243); Heiden und Moorheiden (322); Felsflächen ohne Vegetation (332)) rechnen zu müssen, mit der Begründung, das Corinekataster sei nicht plausibel. Nicht plausibel ist dagegen die Veränderung. Führt der Rauhigkeitwert von 0,05 vielleicht zu unerwünschten Ergebnissen?

Die Ergebnisse kommen trotzdem dicht an die Grenzwerte der zulässigen Geruchsbelastung, wobei die Belastung durch die Ausbringung der Gülle nicht berücksichtigt wird. Nimmt man noch die erwartbare Belastung durch die Kaltluftflüsse hinzu, mit denen die Emissionen an windstillen kalten Abenden von der Höhe in Richtung Suckwitz treiben, können die Grenzwerte sicher auch bei den falschen Corinewerten nicht  eingehalten werden.

Die Gülleausbringung (an mehr als 30 Tagen) wird nicht berücksichtigt mit der Begründung, die finde jetzt auch schon statt. Aber auch das ist nicht zutreffend. Das in Aussicht genommene Volumen steht bisher nicht zur Verfügung. Auch jetzt schon gibt es Klagen über Geruchsbelästigungen.

Ammoniakemmissionen

Die grundlegende Kritik an der Ausbreitungsrechnung (Referenzstation Schwerin und unzutreffende Rauhigkeitsklassen) gilt auch für die Ammoniakemmissionensrechnung.

Die Ammoniakemission wird mit 28887,04 kg/a durch die Ställe (Geruch-Gutachten S.30) und 1104 kg/a durch die Güllebehälter angegeben (0,035g/s, Geruch-Gutachten S.32). Das enspricht 3,422 kg/h.

Zur Vorsorge ist nach Ziff. 5.2.4 TA-Luft ein Massenstrom von max. 0,15 kg/h einzuhalten oder max. 30 mg/m³ einzuhalten.

Es wird dann gezeigt, dass die vorhandenen Ventilatoren genügend Kapazität haben, den 2. Grenzwert einzuhalten. Mit dieser Argumentation kann jede beliebige Menge Ammoniak in die Luft geblasen werden, ohne in Widerspruch zur TA-Luft zu geraten.

Zur Beurteilung der Emmissionen kann die Größen der Critical Load-Mengen herangezogen werden, die das Gutachen angibt. Die liegen im Maximum bei 29,75 kg/ha*a. Für die Unterschreitung dieser Grenze wird bei der angesetzten Menge Ammoniakemmissionen eine Fläche größer als 1000 ha benötigt. Das unterstreicht die Forderung, für die Anlage einen größeren Radius als 1100 m (~76 ha) zu betrachten.

Staubemmissionen

Bei 0,6 kg/(TP*a) werden 4760 kg Staub pro Jahr in der Landschaft verteilt.

 

Keimbelastung

Bei der Keimbelastung ist zu berücksichtigen, dass die Straße und der Weg nach Hohen Tuto weniger als 150 m von der Anlage entfernt verlaufen und Passanten dort den Keimen ausgesetzt sind. Das Gutachten ignoriert dies grundlegend, wenn "in einer Entfernung von 200 bis 300 m " kaum noch Gefährdungspotential gesehen wird.

Multiresistente Keime sind im Antrag keine Thema, da alles nach Recht und Gesetz gehandhabt wird. Dass die Art der Tierhaltung hohe Ansteckungsgefahr und Krankheitsgefährdung mit sich bringt und damit auch den Einsatz von Antibiotika, wird mit der Aussage verharmlost, dass nur Abbauprodukte von Antibiotika in der Gülle vorkommen können.

Prof. Dr. Grote (http://www.lanuv.nrw.de/agrar/futtermittel/forum/vortraege/lej-grote-pr-18-10-06.pdf) führt aus, dass seit 1960 wissenschaftliche Untersuchungen nachweisen, dass durch Gülle auf die Felder ausgebrachte Antibiotika in den Pflanzen nachgewiesen werden und über die Nahrung den Menschen wieder erreichen.

Tourismus

Zum Tourismus in der Region gibt es die umfangreiche Zusammenstellung zur Gesundheitsregion Lohmen

 

 

 

 

 

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